Bürgerstiftung Burgwedel
Gemeinsam aktiv und stark für unsere Stadt!

Stiften

 

Zustiftung

Ihre Zustiftung in Höhe von mindestens € 500,- (für natürliche Personen) bzw. € 2.500,- (für juristische Personen) erhöht den Kapitalstock der Bürgerstiftung Burgwedel und ist somit eine langfristig wirkende Alternative zur herkömmlichen Spende. Im Gegensatz zur Spende dürfen Zustiftungen nicht direkt für den Stiftungszweck eingesetzt werden, sondern nur die jährlichen Erträge aus dem Stiftungsvermögen - das Kapital selbst bleibt dauerhaft erhalten.

Mit Ihrer Stiftung schaffen Sie bleibenden Werte.

Stifter-Fonds

Eine besondere Form der Zustiftung ist die Errichtung eines Stifter-Fonds. Das zugestiftete Fonds-Kapital wird Teil des Vermögens der Bürgerstiftung Burgwedel. Ein Namens-Fonds verbindet den Namen des Stifters mit der Zuwendung, ein Themen-Fonds den vorgesehenen Verwendungszweck.

Treuhandstiftung

Sie können auch eine eigene Stiftung - eine sogenannte Treuhandstiftung - mit Ihrem Namen unter dem Dach der Bürgerstiftung Burgwedel einrichten und damit Geld für Ihr Herzensanliegen geben. Die Erträge aus Ihrem Vermögen werden ausschließlich für die von Ihnen festgelegten Zwecke verwendet.

Stifter-Darlehen

Sie wollen die Bürgerstiftung Burgwedel finanziell unterstützen, wissenn aber noch nicht, ob Sie Ihr Vermögen später noch zur eigenen Alterssicherng, für Ihre Familie oder andere Zwecke nutzen möchten? Dann ermöglich ein zinsloses Stifter-Darlehen ein Engagement auf Zeit. Grundlage ist eine schriftliche Vereinbarung über Höhe des Darlehens, Kündigungsfrist und Laufzeit. Die Zinsen fließen steuerfrei der Bürgerstiftung Burgwedel zu.

 

 

Bankverbindung:
Sparkasse Hannover
Konto-Nr. 910410801
IBAN DE36 2505 0180 0910 4108 01