Steuerliche Vergünstigungen
Zuwendungen an die Bürgerstiftung Burgwedel, ihre Fonds und die von ihr verwalteten Stiftungen können steuerlich als Sonderausgaben wie folgt geltend gemacht werden:
- Spenden und Zustiftungen in den Vermögensstock der Bürgerstiftung Burgwedel können in Höhe von bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte zugewendet und als Sonderausgabe angesetzt werden.
- Abziehbare Zuwendungen können zeitlich unbegrenzt im Rahmen der Höchstbeträge vorgetragen werden (§10 b Abs. 1 S. 9 EStG).
- Bei Zustiftung in den Kapitalstock der Bürgerstiftung Burgwedel oder Gründung einer eigenen Stiftung unter dem Dach der Bürgerstiftung Burgwedel kann ein Betrag bis zu einer Million Euro (Ehepaare bis zu zwei Millionen Euro) geltend gemacht werden, der über einen Zeitraum von zehn Jahren verteilt werden kann (§ 10 b Abs. 1a EStG).
- Für Unternehmen gelten Sonderregelungen.
Bitte wenden Sie sich bezüglich Ihrer persönlichen Abzugsmöglichkeiten an Ihren Steuerberater.
Bankverbindung:
Sparkasse Hannover
Konto-Nr. 910410801
IBAN DE36 2505 0180 0910 4108 01