Bürgerstiftung Burgwedel
Gemeinsam aktiv und stark für unsere Stadt!

Häufige Fragen


  • Was ist der Unterschied zwischen Stiften und Spenden?
    Ein in eine Stiftung eingezahlter Betrag verbleibt auf ewig im Stiftungskapital, das erhalten bleiben muss. Die jährlich aus dem Stiftungskapital erzielten Erträge stehen dann der operativen Tätigkeit der Stiftung zur Verfügung.
    Dagegen kann eine Spende sofort und in vollem Umfang für die operative Stiftungstätigkeit verwendet werden.
    Grundsätzlich sind sowohl eine Stiftung als auch eine Spende steuerlich abzugsfähig. Lediglich die Höchstbeträge der Abzugsfähigkeit sind unterschiedlich.
  • Muß ich als Stifter/Stifterin immer wieder Einzahlungen leisten?

    Nein, jeder Stifter kann auch eine einmalige Zahlung leisten. Natürlich ist es jedem Stifter freigestellt, zu einem späteren Zeitpunkt - auch in unterschiedlicher Höhe - weitere Zustiftungen vorzunehmen.

  • Wozu verpflichten sich  Förderer?

     Förderer übernehmen entweder die Bezahlung einer laufenden Aufwandsart der Bürgerstiftung wie Miete, Drucksachen, Porto usw. oder er zahlt regelmäßig einen monatlichen Förderbetrag.

  • Was ist eine Stiftung?
    Eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter bestimmten Zweck verfolgt. Das Vermögen wird auf Dauer erhalten, nur die Erträge werden verwendet. Die Stiftung besitzt eine Stiftungsorganisation.
  • Was sind die Besonderheiten einer Bürgerstiftung?
    Sie mobilisiert gemeinnütziges Engagement, ist lokal tätig und unabhängig, setzt ihre Mittel vielseitig und nachhaltig ein, betreibt einen langfristigen Vermögensaufbau und bietet stiftungsspezifische Steuervorteile.
  • Kann ich als Stifterin/Stifter/Spenderin/Spenderin/Förderer anonym bleiben?
    Ja, man kann anonym bleiben.
  • Ich möchte zustiften aber keine Zeit für Gremienarbeit aufwenden. Geht das?
    Ja, das geht.
  • Wo ist der Unterschied zwischen Gründungsstifter und Zustifter?
    Die Gründungsstifter sind diejenigen, die mit Unterzeichnung der Urkunde die Bürgerstiftung ins Leben gerufen haben. Zustifter oder Zustifterinnen dürfen sich all diejenigen nennen, die fortan mind. € 500,- bei Privatpersonen bzw. mind. € 2.500,- bei juristischen Personen den Kapitalstock erhöhen.
  • Erledigt die Bürgerstiftung die Aufgaben der Stadt?
    Nein, die Bürgerstiftung Burgwedel fördert nur Projekte, die nicht Kernaufgabe der Stadt Burgwedel sind.
  • Warum Stiftung und nicht Verein?
    Ein Verein hat ein Jahresbudget und kann daher nur kurzfristig planen und investieren. Eine Stiftung ist dagegen auf Langfristigkeit angelegt und damit unabhängig von der wirtschaftlichen Situation und der Spendenbereitschaft. Ihre Gründung setzt ein Stiftungskapital von mindestens 50.000 Euro voraus. Es darf nicht ausgegeben werden, lediglich seine Erträge stehen für Projekte zur Verfügung. Je höher das Kapital, umso mehr Projekte können in Angriff genommen werden.

  • Wie finanziert bzw. unterstützt die Bürgerstiftung Burgwedel die Projekte?
    Projekte der Bürgerstiftung können nicht aus dem Stiftungskapital finanziert werden, sondern ausschließlich aus den Erträgen des Stiftungskapitals (z.B. Zinsen) und aus Spenden, welche allgemein, projektbezogen oder regelmäßig der Stiftung anvertraut werden.

  • Gibt es hauptamtliche Mitarbeiter?
    Die Bürgerstiftung Burgwedel beschäftigt keine hauptamtlichen Mitarbeiter. Alle arbeiten auf ehrenamtlicher Basis.