Nein, jeder Stifter kann auch eine einmalige Zahlung leisten. Natürlich ist es jedem Stifter freigestellt, zu einem späteren Zeitpunkt - auch in unterschiedlicher Höhe - weitere Zustiftungen vorzunehmen.
Förderer übernehmen entweder die Bezahlung einer laufenden Aufwandsart der Bürgerstiftung wie Miete, Drucksachen, Porto usw. oder er zahlt regelmäßig einen monatlichen Förderbetrag.
Warum Stiftung und nicht Verein?
Ein Verein hat ein Jahresbudget und kann daher nur kurzfristig planen und investieren. Eine Stiftung ist dagegen auf Langfristigkeit angelegt und damit unabhängig von der wirtschaftlichen Situation und der Spendenbereitschaft. Ihre Gründung setzt ein Stiftungskapital von mindestens 50.000 Euro voraus. Es darf nicht ausgegeben werden, lediglich seine Erträge stehen für Projekte zur Verfügung. Je höher das Kapital, umso mehr Projekte können in Angriff genommen werden.
Wie finanziert bzw. unterstützt die Bürgerstiftung Burgwedel die Projekte?
Projekte der Bürgerstiftung können nicht aus dem Stiftungskapital finanziert werden, sondern ausschließlich aus den Erträgen des Stiftungskapitals (z.B. Zinsen) und aus Spenden, welche allgemein, projektbezogen oder regelmäßig der Stiftung anvertraut werden.
Gibt es hauptamtliche Mitarbeiter?
Die Bürgerstiftung Burgwedel beschäftigt keine hauptamtlichen Mitarbeiter. Alle arbeiten auf ehrenamtlicher Basis.